Leistungen

Die Aufgabenbereiche, die das Gericht einzeln festlegt – und was sie im Alltag bedeuten.

Das Amtsgericht legt bei jeder Betreuung einzeln fest, welche Aufgabenbereiche übertragen werden – nur dort, wo tatsächlich Unterstützung nötig ist (§ 1815 BGB). Ich bin für alle gesetzlich vorgesehenen Aufgabenkreise bestellbar und stimme mich dabei mit den Klienten, Angehörigen, Ärzten und Behörden ab.

Vermögenssorge

Verwaltung von Einkommen und Vermögen: Bankgeschäfte, laufende Zahlungen, Versicherungen, Steuern, Rücklagen. Jede Bewegung wird dokumentiert; einmal im Jahr geht eine vollständige Rechnung ans Gericht. Grundlage bleibt der gewohnte Lebensstandard meiner Klienten, nicht allein der Zahlensaldo.

Gesundheitssorge

Vertretung gegenüber Ärzten, Kliniken, Therapeuten und Pflegeeinrichtungen. Ich schaue mir Diagnosen und Behandlungsoptionen genau an, bevor ich einwillige – und achte darauf, dass Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille den Ausschlag geben.

Aufenthaltsbestimmung

Entscheidungen über Wohnort und Unterbringung gehören zu den einschneidendsten im Betreuungsrecht. Die erste Frage ist für mich immer: Lässt sich das Zuhause erhalten? Ambulante und stationäre Lösungen kommen danach.

Behördenangelegenheiten

Anträge auf Sozialleistungen, Pflegegrade, Renten, Wohngeld, Eingliederungshilfe. Widersprüche gegen fehlerhafte Bescheide, wenn nötig auch Klage. Die Zuständigkeiten und Fristen sind mein Alltag.

Postangelegenheiten

Öffnen, Sichten und Bearbeiten der Post. Damit keine Mahnung übersehen, kein Bescheid verfristet und nichts Wichtiges liegen bleibt.

Wohnungsangelegenheiten

Mietverhältnisse, Nebenkostenabrechnungen, Kontakt zu Vermietern und Hausverwaltungen. Wenn sich eine Wohnung nicht halten lässt, auch Kündigung und Haushaltsauflösung – inklusive der Organisation drumherum.

Fragen zu einem konkreten Fall?

Jede Situation ist anders. Schreiben Sie mir oder rufen Sie an – dann besprechen wir, ob und wie ich helfen kann.

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