Berufsbetreuer

Im Mittelpunkt steht der Wunsch der Klienten.

Als rechtlicher Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

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Dirk Schmidt – Berufsbetreuer

Leitbild

Entscheidung gemeinsam.

Die rechtliche Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet, welche Aufgabenbereiche der Betreuer übernimmt – nur dort, wo es wirklich nötig ist.

Als gesetzlicher Vertreter nehme ich die Interessen meiner Klienten gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen wahr. Grundsätzlich bespreche ich jede Entscheidung mit ihnen und treffe sie im Sinne ihres freien Willens.

Leistungen

Was ich als Betreuer übernehme

Welche Aufgabenbereiche ein Betreuer übernimmt, legt das Amtsgericht für jeden Fall einzeln fest. Ich bin für alle gesetzlich vorgesehenen Bereiche bestellbar und stimme mich dabei mit den Klienten, ihren Angehörigen und den beteiligten Stellen ab.

Vermögenssorge

Bankgeschäfte, laufende Zahlungen, Versicherungen, Rücklagen. Jede Bewegung wird dokumentiert; einmal jährlich geht eine vollständige Rechnung ans Gericht.

Gesundheitssorge

Vertretung gegenüber Ärzten, Kliniken und Pflegeeinrichtungen – auf Basis von Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen.

Aufenthaltsbestimmung

Entscheidungen über Wohnort und Unterbringung. Erste Frage: Lässt sich das Zuhause erhalten?

Behördenangelegenheiten

Anträge, Bescheide, Widersprüche. Sozialleistungen, Renten, Pflegegrade, Eingliederungshilfe.

Postangelegenheiten

Öffnen und Bearbeiten der Post – damit keine Mahnung übersehen und kein Bescheid verfristet wird.

Wohnungsangelegenheiten

Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Kontakt zu Vermietern. Wenn nötig auch Kündigung und Haushaltsauflösung.

Über mich

Seit Jahren an der Seite meiner Klienten.

Ich führe Betreuungen unterschiedlichster Zuschnitte – kurze Einsätze genauso wie Begleitungen über viele Jahre. Was sie verbindet: Vor jeder Entscheidung steht das Gespräch.

Im Alltag bedeutet das: Ich schreibe Anträge, führe Schriftverkehr, telefoniere mit den zuständigen Stellen und bin persönlich da, wenn es zählt. Vieles davon passiert im Hintergrund, damit meine Klienten sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Ablauf

Wie eine Betreuung beginnt

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie rufen an oder schreiben. Wir klären, worum es geht, was gebraucht wird und ob eine Betreuung der richtige Weg ist. Unverbindlich.

  2. 02

    Bestellung durch das Gericht

    Das Amtsgericht prüft den Antrag und ordnet die Betreuung an. Dabei legt es fest, welche Aufgabenbereiche ich übernehme.

  3. 03

    Laufende Betreuung

    Ich erledige die festgelegten Aufgaben. Angehörige halte ich auf dem Laufenden; das Gericht bekommt einmal im Jahr den vollständigen Bericht.

Lassen Sie uns sprechen.

Ob Sie selbst Unterstützung brauchen oder einen Angehörigen vertreten – rufen Sie an oder schreiben Sie mir. Ich höre zu und sage Ihnen offen, ob eine Betreuung der richtige Schritt ist.